Welche Lohnregel gilt, wenn mein Betrieb mehrere Bereiche hat?
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Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 23.10.2020 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2010)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Umso mehr muss der Mindestlohntarif gegenüber einem an eine nicht maßgebliche Teiltätigkeit anknüpfenden kollektivvertragsfreien Raum durchschlagen.OGH 8 ObA 86/20k, 23.10.2020
- Ebenso verdrängt bei Vorliegen eines Mischbetriebs iSd § 9 Abs 3 ArbVG ein für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich maßgeblichen Betriebsbereichs anzuwendender gesatzter Kollektivvertrag in analoger Anwendung des § 9 Abs 3 ArbVG einen für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich untergeordneten Bereichs geltenden Kollektivvertrag.OGH 9 ObA 91/13t, 26.11.2013
- Zweiter Rechtsgang zu 9 ObA 11/10y.OGH 9 ObA 7/12p, 22.10.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126333 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 8 ObA 86/20k, 23.10.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 16/18w, 30.10.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 9 · Fachlicher Geltungsbereich
- ArbVG § 22 · Begriff und Voraussetzungen
- ArbVG § 24 · Rechtswirkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Kollektivvertrag, eine Satzung, ein Mindestlohntarif und unter Umständen auch eine Betriebsvereinbarung gehen jeder Einzelvereinbarung über das Entgelt vor. Gibt es keine solche lohngestaltende Vorschrift, ist nahezu jede Einzelvereinbarung gültig. Die Grenze bildet nur die Sittenwidrigkeit wegen Lohnwuchers.
Der Kollektivvertrag stellt bei der Mindestbezahlung auf den Kalendertag ab und nicht auf die einzelne Tagesarbeitszeit. Sie können die Mindestbezahlung für einen Kalendertag daher nur einmal beanspruchen, auch bei geteiltem Dienst.