Welcher Kollektivvertrag gilt, wenn mein Betrieb mehrere Tätigkeiten hat?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte
Übt ein Arbeitgeber eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, die je nach Organisation dem einen oder dem anderen Wirtschaftsbereich zugeordnet werden könnte, kommt es darauf an, welche fachlichen und wirtschaftlichen Anteile überwiegen. Entscheidend ist, was dem Betrieb sein Gepräge gibt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 25.05.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Übt der Arbeitgeber eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, die in unterschiedlicher Form organisiert in den einen oder den anderen für die Kollektivvertragszugehörigkeit relevanten Wirtschaftsbereich fallen kann, ist ausschlaggebend, welche fachlichen und wirtschaftlichen Komponenten überwiegen, also dem Betrieb das "Gepräge" geben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch Kollektivverträge zu betrieblich völlig unbedeutenden Gewerbeberechtigungen in den Vergleich einzubeziehen wäre verfehlt.OGH 8 ObA 41/22w, 25.05.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126546 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 41/22w, 25.05.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 8 · Kollektivvertragsangehörigkeit
- ArbVG § 9 · Fachlicher Geltungsbereich
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