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Gelten alte Zusätze zum Kollektivvertrag nach einer Neufassung weiter?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte, Gewerkschaften
Nein. Wird eine zusammengefasste Gesamtfassung des Kollektivvertrags samt Anhängen vereinbart und kundgemacht, treten damit alle früheren Vereinbarungen der Kollektivvertragsparteien außer Kraft. Das gilt auch für eine frühere Auslegungsregel, die ausdrücklich als Ergänzung bezeichnet war.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 27.08.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Durch die Vereinbarung einer konsolidierten Fassung des Kollektivvertrags und der damit verbundenen Kundmachung des Gesamttextes des Kollektivvertrags inklusive Anhängen setzt diese Gesamtregelung sämtliche früheren Vereinbarungen der Kollektivvertragsparteien außer Kraft.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132822 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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