Gelten alte Zusätze zum Kollektivvertrag nach einer Neufassung weiter?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte, Gewerkschaften
Nein. Wird eine zusammengefasste Gesamtfassung des Kollektivvertrags samt Anhängen vereinbart und kundgemacht, treten damit alle früheren Vereinbarungen der Kollektivvertragsparteien außer Kraft. Das gilt auch für eine frühere Auslegungsregel, die ausdrücklich als Ergänzung bezeichnet war.
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Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 27.08.2019 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Durch die Vereinbarung einer konsolidierten Fassung des Kollektivvertrags und der damit verbundenen Kundmachung des Gesamttextes des Kollektivvertrags inklusive Anhängen setzt diese Gesamtregelung sämtliche früheren Vereinbarungen der Kollektivvertragsparteien außer Kraft.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Von dieser materiellen Derogation ist auch eine authentische Interpretation umfasst, die in einer früheren Änderung des Kollektivvertrags enthalten war und dort ausdrücklich als Ergänzung zum Kollektivvertrag bezeichnet wurde.OGH 9 ObA 119/18t, 27.08.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132822 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 119/18t, 27.08.2019
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 11 · Normwirkung
- ArbVG § 14 · Hinterlegung und Kundmachung des Kollektivvertrages
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