Kann ein neuer Kollektivvertrag mir bestehende Ansprüche wieder nehmen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 27.08.2019 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unter dem "Günstigkeitsprinzip" ist der Grundsatz zu verstehen, daß die jeweils nachrangigen Rechtsquellen die Stellung des Arbeitnehmers nicht verschlechtern, sondern nur verbessern können. Es kommt daher nicht zur Anwendung, wenn einander Normen gleichen Ranges gegenüberstehen, deren Verhältnis zweifelsfrei geregelt wird.OGH 9 ObA 422/97t, 25.02.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051025 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 9 ObA 119/18t, 27.08.2019
- OGH 9 ObA 16/18w, 30.10.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für Sie gilt jeweils die günstigere Regelung. Verglichen wird aber nicht die ganze Betriebsvereinbarung mit dem ganzen Kollektivvertrag, sondern nur jene Bestimmungen, die rechtlich und sachlich zusammengehören, etwa alle Regeln zur Kündigung. Eine ungünstigere Betriebsvereinbarung ist in diesem Punkt wirkungslos.
Die Regeln, mit denen man sich bei gewöhnlichen Verträgen von einer weggefallenen Grundlage lösen kann, lassen sich auf Kollektivverträge nicht ohne Weiteres übertragen. Deren allgemein geltende Bestimmungen sind anders zu beurteilen als eine Abmachung zwischen zwei Vertragspartnern.