Zum Inhalt springen

Ist meine Fahrzeit zwischen Kunden bezahlte Arbeitszeit?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Monteure, Außendienstmitarbeiter, Arbeitgeber
Ja. Gehört das Reisen zu Ihren ständigen Aufgaben, etwa als Monteur, der von Kundschaft zu Kundschaft fährt, dann ist die Reisezeit Arbeitszeit im engeren Sinn.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 25.05.2020 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Soweit die Reisetätigkeit zum ständigen Aufgabenkreis eines Arbeitnehmers gehört, wie etwa bei einem Monteur, der zur Durchführung von Servicearbeiten von Kundschaft zu Kundschaft fährt, ist die Reisezeit stets "Arbeitszeit im engeren Sinn".

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051347 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Genannte Normen

AZG §2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Wegzeit zur Arbeit als Arbeitszeit

Nein. Die Zeit für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegt vor Dienstbeginn oder nach Dienstende und gilt nicht als Arbeitszeit. Aus dem Arbeitszeitgesetz ergibt sich dafür weder ein Anspruch auf Bezahlung noch auf Anrechnung als Überstunde. Ob solche Zeiten vergütet werden, hängt von Ihrer Vereinbarung oder vom Kollektivvertrag ab.

günstig für Arbeitgeber Arbeitszeit setzt tatsächliche Arbeit voraus

Ein Zeitraum gilt nur dann als Arbeitszeit, wenn Sie in dieser Zeit tatsächlich Arbeit geleistet haben. Ohne tatsächlich erbrachte Arbeit liegt keine Arbeitszeit vor.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Reisezeit als Arbeitszeit
Arbeitsrecht · Wegzeit zur auswärtigen Baustelle
Arbeitsrecht · Anrechnung der Dienstzeiten bei Krankenstand
Arbeitsrecht · Arbeitsort ohne ausdrückliche Vereinbarung