Ist meine Fahrzeit zwischen Kunden bezahlte Arbeitszeit?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 25.05.2020 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Fahrzeiten von Außendienstmitarbeitern zwischen Wohnort und erstem/letztem Kunden mit Firmenfahrzeug und Streckenvorgabe als Arbeitszeit.OGH 9 ObA 8/18v, 24.07.2018
- Hier: Fahrt einer Raumpflegerin zwischen zwei Objekten.OGH 9 ObA 47/11v, 30.04.2012
- AZG idF vor den Novellen BGBl I 1997/8 und BGBl I 1997/46.OGH 8 ObA 273/98z, 15.04.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051347 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 9 ObA 121/19p, 25.05.2020
- OGH 9 ObA 8/18v, 24.07.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
AZG §2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Die Zeit für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegt vor Dienstbeginn oder nach Dienstende und gilt nicht als Arbeitszeit. Aus dem Arbeitszeitgesetz ergibt sich dafür weder ein Anspruch auf Bezahlung noch auf Anrechnung als Überstunde. Ob solche Zeiten vergütet werden, hängt von Ihrer Vereinbarung oder vom Kollektivvertrag ab.
Ein Zeitraum gilt nur dann als Arbeitszeit, wenn Sie in dieser Zeit tatsächlich Arbeit geleistet haben. Ohne tatsächlich erbrachte Arbeit liegt keine Arbeitszeit vor.