Ist mein Weg von zu Hause zur Arbeit bezahlte Arbeitszeit?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 25.05.2020 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Anhang für das Bundesland Kärnten des Kollektivvertrags des Österreichischen Kreuzes: Im vorliegenden Fall hat der Antragsteller nicht behauptet, dass bei geteilten Diensten im Zeitraum der Unterbrechung vom Arbeitnehmer Wegzeiten zurückzulegen sind, die nach allgemeinen Kriterien als Arbeitszeit anzusehen sind oder dass der Arbeitnehmer sonst in seiner Möglichkeit, über diese Zeit nach seinem Willen zu verfügen, eingeschränkt ist. Damit ist aber von Arbeitspausen auszugehen.OGH 9 ObA 121/19p, 25.05.2020
- Hier: Fahrzeiten von Außendienstmitarbeitern zwischen Wohnort und erstem/letztem Kunden mit Firmenfahrzeug und Streckenvorgabe als Arbeitszeit.OGH 9 ObA 8/18v, 24.07.2018
- Keine Vergütung nach dem KollV für Arbeiter im Eisen- und Metallverarbeitenden Gewerbe.OGH 8 ObA 44/17d, 23.03.2018
- Ob und in welchem Ausmaß solche Zeiten zu vergüten sind, hängt deshalb in erster Linie von der Vereinbarung der Parteien bzw vom anzuwendenden KollV ab.OGH 9 ObA 6/09m, 15.12.2009
- Im Gegensatz zu diesen "Wegzeiten" sind "Reisezeiten" (Dienstreisen) Zeiten, in denen der Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers vorübergehend seinen Dienstort (seine Arbeitsstätte) verlässt, um an anderen Orten seine Arbeitsleistung zu erbringen (9 ObA 109/03z mwN). Sowohl für Wegzeiten als auch für Reisezeiten können Regelungen durch den KV getroffen werden. (Hier: KollV für Bauindustrie und Baugewerbe.)OGH 8 ObA 36/04h, 29.04.2004
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Der KollV für das Maler-, Anstreicher-, Lackierer-, Schildermaler- und Industriemalergewerbe sieht lediglich in Pkt XIV für den über 30 Minuten hinausreichenden Mehraufwand an Zeit zur Erreichung des Arbeitsplatzes beziehungsweise zur Rückkehr bei Arbeiten außerhalb des Ortes, an dem der Arbeitgeber seinen Sitz (Werkstätte) hat, ein Anspruch auf Wegegeld vor.OGH 8 ObA 94/98a, 16.04.1998
- Keine Vergütung nach dem KollV für das Tapezierergewerbe.OGH 14 Ob 137/86, 16.09.1986
- Ob und in welchem Ausmaß solche Zeiten zu vergüten sind, hängt deshalb in erster Linie von der Vereinbarung der Parteien bzw vom anzuwendenden KollV ab (keine Vergütung nach dem KollV für Bauindustrie und Baugewerbe).OGH 4 Ob 92/82, 14.09.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051331 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 13.
- OGH 9 ObA 121/19p, 25.05.2020
- OGH 9 ObA 8/18v, 24.07.2018, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 44/17d, 23.03.2018, Fall aus Tirol
Genannte Normen
AZG §2; AZG §6; DO.C §58
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Wegzeit gilt als Entgelt dafür, dass Sie Ihre Arbeitskraft bereitstellen. Abgegolten wird der zusätzliche Weg zwischen dem ständigen Betrieb und dem auswärtigen Arbeitsplatz, den Sie zurücklegen müssen, um mit der Arbeit beginnen zu können. Der Weg von Ihrer Wohnung zum ständigen Betrieb zählt dagegen nicht dazu.
Ja, wenn das Reisen zu Ihren ständigen Aufgaben gehört. Dann ist die Fahrt Teil der geschuldeten Arbeitsleistung. Fällt sie außerhalb der Normalarbeitszeit an, ist sie mit dem normalen Lohn samt Überstundenzuschlag abzugelten.