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Wird mir die Fahrt zur auswärtigen Baustelle bezahlt?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Monteure
Die Wegzeit gilt als Entgelt dafür, dass Sie Ihre Arbeitskraft bereitstellen. Abgegolten wird der zusätzliche Weg zwischen dem ständigen Betrieb und dem auswärtigen Arbeitsplatz, den Sie zurücklegen müssen, um mit der Arbeit beginnen zu können. Der Weg von Ihrer Wohnung zum ständigen Betrieb zählt dagegen nicht dazu.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.03.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Die Qualifizierung der "Wegzeit" als Entgelt für die Bereitstellung der Arbeitskraft beruht nach dem Willen der Kollektivvertragsparteien darauf, daß damit der Zeitaufwand für die (regelmäßig zusätzliche) Wegstrecke abgegolten wird, die der Arbeitnehmer zwischen dem "ständigen Betrieb" und dem "nichtständigen Arbeitsplatz" zurücklegen muß, um überhaupt mit der eigentlichen Arbeit beginnen zu können. Es handelt sich dabei nicht um Zeitaufwand für den Weg von der Wohnung zum "ständigen Betrieb", der noch der privaten Sphäre zuzurechnen ist, sondern um zusätzliche Wegzeiten, die auf betrieblichen Erfordernissen, nämlich der Verrichtung der Arbeit auf entfernter liegenden Baustellen, beruhen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064102 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

KollV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe PktVIII Z6; KollV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe PktVIII Z7

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Wegzeit zur Arbeit als Arbeitszeit

Nein. Die Zeit für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegt vor Dienstbeginn oder nach Dienstende und gilt nicht als Arbeitszeit. Aus dem Arbeitszeitgesetz ergibt sich dafür weder ein Anspruch auf Bezahlung noch auf Anrechnung als Überstunde. Ob solche Zeiten vergütet werden, hängt von Ihrer Vereinbarung oder vom Kollektivvertrag ab.

günstig für Arbeitgeber Fahrtkostenersatz bei Arbeitskräfteüberlassung

Nein. Als überlassene Arbeitskraft muss Ihnen die bezahlte Heimreise am Wochenende jedenfalls ermöglicht werden. Die Fahrtkosten bekommen Sie aber nur ersetzt, wenn Sie tatsächlich nach Hause gefahren sind. Kosten für eine nicht angetretene Fahrt werden nicht bezahlt.

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