Wird mir die Fahrt zur auswärtigen Baustelle bezahlt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.03.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064102 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 44/17d, 23.03.2018, Fall aus Tirol
Genannte Normen
KollV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe PktVIII Z6; KollV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe PktVIII Z7
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Die Zeit für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegt vor Dienstbeginn oder nach Dienstende und gilt nicht als Arbeitszeit. Aus dem Arbeitszeitgesetz ergibt sich dafür weder ein Anspruch auf Bezahlung noch auf Anrechnung als Überstunde. Ob solche Zeiten vergütet werden, hängt von Ihrer Vereinbarung oder vom Kollektivvertrag ab.
Nein. Als überlassene Arbeitskraft muss Ihnen die bezahlte Heimreise am Wochenende jedenfalls ermöglicht werden. Die Fahrtkosten bekommen Sie aber nur ersetzt, wenn Sie tatsächlich nach Hause gefahren sind. Kosten für eine nicht angetretene Fahrt werden nicht bezahlt.