Zählt meine Fahrtzeit zu Kunden als Arbeitszeit?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 25.05.2020 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Fahrzeiten von Außendienstmitarbeitern zwischen Wohnort und erstem/letztem Kunden mit Firmenfahrzeug und Streckenvorgabe als Arbeitszeit.OGH 9 ObA 8/18v, 24.07.2018
- Hier: Reisezeiten zur Vermeidung von Verzögerungen in der Dienstplanabwicklung. (Dies gilt auch für Reisetätigkeiten von Dienstnehmern im Hilfszug oder im selbst gelenkten Privatfahrzeug, die als Einsatzkräfte aus der Rufbereitschaft zur Störungsbehebung gerufen werden).OGH 9 ObA 34/10f, 26.05.2010
- Hier: AZG idF vor den Novellen BGBl I 1997/8 und BGBl I 1997/46.OGH 8 ObA 273/98z, 15.04.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029300 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 9 ObA 121/19p, 25.05.2020
- OGH 9 ObA 8/18v, 24.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Die Zeit für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegt vor Dienstbeginn oder nach Dienstende und gilt nicht als Arbeitszeit. Aus dem Arbeitszeitgesetz ergibt sich dafür weder ein Anspruch auf Bezahlung noch auf Anrechnung als Überstunde. Ob solche Zeiten vergütet werden, hängt von Ihrer Vereinbarung oder vom Kollektivvertrag ab.
Wird Ihnen für den Nachtdienst eine Ersatzruhezeit gewährt, die auf die Normalarbeitszeit angerechnet und damit entlohnt wird, ist das kein zusätzliches Entgelt. Die Mehrleistung in der Nacht wird dadurch ausgeglichen, die Arbeitszeit wird nur anders verteilt. Anders kann es sein, wenn dabei ungleichwertige Arbeitszeiten gegeneinander abgerechnet werden.