Zum Inhalt springen

Kann mein Lehrverhältnis einfach gekündigt werden?

günstig für Lehrling betrifft Lehrlinge, Lehrberechtigte, Eltern
Nein. Das Gesetz sieht für das Lehrverhältnis keine Kündigung vor. Deshalb spielt auch der allgemeine Kündigungsschutz der Betriebsverfassung für Lehrlinge keine Rolle.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 24.06.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Da das Gesetz die Möglichkeit einer Kündigung des Lehrverhältnisses nicht zuläßt, hat der in den §§ 105 ff ArbVG geregelte allgemeine Kündigungsschutz für Lehrlinge keine Bedeutung.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051423 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Auflösung des Lehrverhältnisses und Kündigungsschutz
Arbeitsrecht · Grundlose Entlassung im Lehrverhältnis
Arbeitsrecht · Einverständnis des Lehrlings mit der Entlassung
Arbeitsrecht · Lehrvertrag als Arbeitsvertrag
Arbeitsrecht · Weiterarbeit nach dem Lehrverhältnis