Bin ich als Lehrling schon Arbeitnehmer?
günstig für Lehrling betrifft Lehrlinge, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe
Ja. Das Lehrverhältnis ist trotz seines Ausbildungszwecks ein Dienstverhältnis, der Lehrvertrag gilt als Arbeitsvertrag. Endet die Lehrzeit und arbeiten Sie weiter, beginnt grundsätzlich ein neues Arbeitsverhältnis. Lehrzeit und anschließende Beschäftigung bilden daher nicht ohne weiteres eine Einheit.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 14.01.2025 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1953)
Zur Rechtsnatur des Lehrvertrages.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Lehrvertrag ist als Arbeitsvertrag zu qualifizieren.OGH 9 ObA 193/98t, 07.10.1998
- Die für die Begründung arbeitsrechtlicher Ansprüche maßgeblichen Zeiten eines Lehrverhältnisses und eines unmittelbar anschließenden Arbeitsverhältnisses als Geselle bilden daher nicht schlechthin eine Einheit.OGH 9 ObA 72/87, 16.09.1987
- Nach Ende der Lehrzeit wird grundsätzlich ein neues Arbeitsverhältnis begründet und nicht das bestehende fortgesetzt.OGH 4 Ob 66/80, 03.06.1980
- Das Lehrverhältnis ist trotz seines Ausbildungszweckes als Dienstverhältnis zu qualifizieren.OGH 4 Ob 97/72, 09.01.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053009 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 8 ObS 5/24d, 14.01.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 48/21f, 24.06.2021, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 78/20s, 25.11.2020, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
BAG §1; GewO §73; GewO §97
Verwandte Fragen
Arbeitsrecht · Lehrzeit und spätere Beschäftigung
Arbeitsrecht · Anspruch des Lehrlings auf Ausbildung
Arbeitsrecht · Weiterarbeit nach dem Lehrverhältnis
Arbeitsrecht · Grundlose Entlassung im Lehrverhältnis
Arbeitsrecht · Kündigung eines Lehrverhältnisses