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Bin ich als Lehrling schon Arbeitnehmer?

günstig für Lehrling betrifft Lehrlinge, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe
Ja. Das Lehrverhältnis ist trotz seines Ausbildungszwecks ein Dienstverhältnis, der Lehrvertrag gilt als Arbeitsvertrag. Endet die Lehrzeit und arbeiten Sie weiter, beginnt grundsätzlich ein neues Arbeitsverhältnis. Lehrzeit und anschließende Beschäftigung bilden daher nicht ohne weiteres eine Einheit.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 14.01.2025 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1953)

Zur Rechtsnatur des Lehrvertrages.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053009 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 8.

Genannte Normen

BAG §1; GewO §73; GewO §97

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