Kann ich die Auflösung meines Lehrverhältnisses als Kündigung anfechten?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2021)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133839 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 26/26w, 19.08.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 104/21s, 20.10.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
BAG §15a
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In der Regel ja. Arbeiten Sie unmittelbar nach dem Ende der Lehrzeit ohne neue Vereinbarung im Betrieb weiter, entsteht dadurch ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Der Arbeitgeber kann es nur durch Kündigung beenden, frühestens zum Ende der Weiterverwendungszeit.
Eine Entlassung beendet Ihr Arbeitsverhältnis sofort, auch wenn es befristet war und selbst dann, wenn sie nicht berechtigt war. Sie können die Entlassung bei Gericht anfechten, wenn einer der gesetzlichen Anfechtungsgründe vorliegt. Dass eine Kündigung in Ihrem Fall gar nicht möglich gewesen wäre, schadet dabei nicht.