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Kann ich die Auflösung meines Lehrverhältnisses als Kündigung anfechten?

günstig für Arbeitgeber betrifft Lehrlinge, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Nein. Bei dieser Art der Beendigung eines Lehrverhältnisses wollte der Gesetzgeber den allgemeinen Kündigungsschutz bewusst nicht zusätzlich anwenden. Eine Anfechtung nach den Regeln über die Kündigungsanfechtung kommt daher nicht in Betracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2021)

Nach dem klaren Willen des Gesetzgebers sollte es bei dieser Art der Beendigung nach § 15a BAG bewusst nicht zur zusätzlichen Anwendung des allgemeinen Kündigungsschutzes nach § 105 ArbVG kommen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133839 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

BAG §15a

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Weiterarbeit nach dem Lehrverhältnis

In der Regel ja. Arbeiten Sie unmittelbar nach dem Ende der Lehrzeit ohne neue Vereinbarung im Betrieb weiter, entsteht dadurch ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Der Arbeitgeber kann es nur durch Kündigung beenden, frühestens zum Ende der Weiterverwendungszeit.

günstig für Arbeitnehmer Entlassung bei befristetem Vertrag

Eine Entlassung beendet Ihr Arbeitsverhältnis sofort, auch wenn es befristet war und selbst dann, wenn sie nicht berechtigt war. Sie können die Entlassung bei Gericht anfechten, wenn einer der gesetzlichen Anfechtungsgründe vorliegt. Dass eine Kündigung in Ihrem Fall gar nicht möglich gewesen wäre, schadet dabei nicht.

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