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Kann ich als Lehrling die Entlassung einfach annehmen?

günstig für Lehrling betrifft Lehrlinge, Lehrberechtigte, Arbeitnehmer
Ein Lehrverhältnis kann einvernehmlich vorzeitig aufgelöst werden. Deshalb können Sie sich als Lehrling mit einer an sich unwirksamen Entlassung ausdrücklich oder durch Ihr Verhalten einverstanden erklären; das Lehrverhältnis endet dann rückwirkend mit dem Zugang dieser Erklärung. Sie können also auf Ihren besonderen Schutz verzichten und statt der Fortsetzung Ihre Geldansprüche geltend machen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 14.01.2025 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Wenn auch der besondere Bestandschutz des Lehrverhältnisses nach dem Berufsausbildungsgesetz gegenüber beiden Vertragspartnern wirkt, ist nach § 15 Abs 2 BAG eine einvernehmlich vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses möglich. Kann der Lehrling aber dieses Rechtsverhältnis im Einvernehmen mit dem Lehrberechtigten jederzeit beenden, dann muß es ihm auch freistehen, den gleichen Erfolg dadurch zu erzielen, daß er sich mit einer - wenngleich an sich rechtsunwirksamen einseitigen Auflösungserklärung des Lehrberechtigten ausdrücklich oder schlüssig einverstanden erklärt und damit das Lehrverhältnis rückwirkend mit dem Zeitpunkt des Zugehens dieser Erklärung beendet. Der Lehrling kann also wahlweise auf seinen besonderen Kündigungsschutz oder Entlassungsschutz verzichten und an Stelle der Fortsetzung des Lehrverhältnisses die sich aus § 84 GewO 1859, § 1162 b ABGB ergebenden Ansprüche geltend machen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028238 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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