Zum Inhalt springen

Zählen Überstunden, die der Chef nur geduldet hat?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Hat Ihr Arbeitgeber Überstunden geduldet und die Arbeitsleistung entgegengenommen, kann er die Bezahlung nicht mit dem Hinweis verweigern, er habe sie nicht angeordnet. Es genügt also, dass er die Mehrarbeit hingenommen hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Bezahlung von Überstunden, die der Dienstgeber geduldet und entgegengenommen hat, kann er nicht unter Berufung darauf verweigern, dass er sie nicht angeordnet habe (Arb 8890, 8651, 8183, 8023, 7519).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051441 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Genannte Normen

AZG §6; AZG §10

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Bezahlung nicht angeordneter Überstunden

Nur unter bestimmten Bedingungen. Bezahlt werden Überstunden, die ausdrücklich angeordnet wurden, oder solche, die nötig sind, weil die übertragene Arbeit in der Normalarbeitszeit nicht zu schaffen ist. In diesem Fall müssen Sie dem Arbeitgeber aber anzeigen, dass die Aufgaben Überstunden erfordern.

günstig für Arbeitgeber Meldung notwendiger Überstunden

Machen die Ihnen übertragenen Aufgaben Überstunden notwendig, müssen Sie das Ihrem Arbeitgeber anzeigen, um sich den Anspruch auf Bezahlung zu sichern. Auf diese Anzeige kommt es nur dann nicht an, wenn Ihr Arbeitgeber die Arbeitsleistungen entgegennimmt, obwohl er weiß oder wissen muss, dass dafür Überstunden nötig sind.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Anspruch auf Überstundenbezahlung
Arbeitsrecht · Überstundenpauschale und Mehrleistung
Arbeitsrecht · Gleichbehandlung im Betrieb