Lebt meine ganze Forderung wieder auf, wenn der Schuldner nicht zahlt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 30.08.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051448 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 3 Ob 70/17s, 30.08.2017, Fall aus Kärnten
Genannte Normen
AO §7; AO §27 Z1; AO §53 Abs4
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, wenn Sie es selbst versäumt haben. Die volle Forderung lebt nach Aufhebung des Ausgleichs nur wieder auf, wenn allein den Schuldner ein Verschulden daran trifft, dass sie nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde. War auch Ihre eigene Sorglosigkeit im Spiel, bleibt es bei der Quote.
Die Mahnung muss sich auf den Ausgleich oder Sanierungsplan beziehen und den geforderten Betrag der Höhe nach nennen. An eine solche Mahnung werden hohe Anforderungen gestellt, weil Sie eindringlich auf die schweren Folgen Ihres Verzugs hingewiesen werden sollen. Ihnen muss auch die vorgesehene Nachfrist eingeräumt und das Wiederaufleben angedroht werden.