Zum Inhalt springen

Bleibt der nicht bezahlte Rest meiner Schuld irgendwie bestehen?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger, Bürgen
Ja, aber nur als sogenannte natürliche Verbindlichkeit. Der Gläubiger kann diesen Rest weder einklagen noch gegenrechnen. Sie dürfen ihn aber freiwillig bezahlen, volle Zahlung zusagen oder dafür eine Bürgschaft bestellen lassen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1934, zuletzt bestätigt am 26.06.2019 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1934)

Auch nach Erfüllung des Ausgleichs bleibt bezüglich der nicht bezahlten Schulden eine natürliche Verbindlichkeit zurück, die von den Gläubigern zwar nicht eingeklagt und verrechnet, aber vom Schuldner bezahlt und auch verbürgt werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052128 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 21.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Wiederaufleben der Forderung nach Ausgleich

Ja. Beim Wiederaufleben besteht die ursprüngliche Forderung wieder so, wie sie vor dem Ausgleich bestanden hat. Sie verwandelt sich lediglich in eine Geldforderung, und bei Verzug mit der Erfüllung können auch Verzugszinsen verlangt werden.

günstig für Gläubiger Schaden neuer Gläubiger bei Zahlungsunfähigkeit

Wer zahlungsunfähig ist, darf keine neuen Verbindlichkeiten mehr eingehen. Werden Sie erst nach diesem Zeitpunkt Gläubiger, können Sie Ihren gesamten dadurch verursachten Schaden ersetzt verlangen. Ersetzt wird der Vertrauensschaden, also der Rechnungsbetrag ohne den darin enthaltenen Gewinnanteil.

Verwandte Fragen

Insolvenz · Wiederaufleben der Forderung nach Ausgleich
Schadenersatz · Befreiung von einer Schuld als Schadenersatz
Vertragsrecht · Teilzahlung und Forderungsübergang