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Bin ich schon gekündigt, wenn der Betriebsrat verständigt wurde?

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Die Verständigung des Betriebsrats ist immer nur eine Absichtserklärung. Sie soll dem Betriebsrat ermöglichen, sich rechtzeitig einzuschalten und den Betriebsinhaber unter Umständen von der Kündigung abzubringen. Bis zum Ausspruch der Kündigung kann daher noch etwas anderes geschehen, etwa eine Einigung oder ein Ende des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Eine Verständigung nach § 105 Abs 1 ArbVG kann stets nur eine Absichtserklärung sein. Dadurch soll es dem Betriebsrat ermöglicht werden, sich in den Kündigungsfall rechtzeitig einzuschalten und den Betriebsinhaber unter Umständen zu veranlassen, von der beabsichtigten Kündigung abzusehen. Es kann daher während des betriebsverfassungsrechtlichen Vorverfahrens immer noch zu einem anderen Geschehensablauf kommen, sei es, daß sich die Parteien wieder einigen, oder das Arbeitsverhältnis vor dem Ausspruch der beabsichtigten Kündigung aus anderen Gründen endet. (§ 48 ASGG).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051609 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Bedingte Kündigungsabsicht

Der Betriebsinhaber darf dem Betriebsrat mitteilen, dass er kündigen will, vorher aber noch eine gütliche Einigung versuchen möchte. Diese Einschränkung macht die Verständigung nicht unwirksam. Auch eine nur bedingte Kündigungsabsicht genügt.

günstig für Arbeitgeber Form der Verständigung des Betriebsrats

Die Verständigung des Betriebsrats vor einer Kündigung ist an keine Form gebunden und kann auch mündlich erfolgen; bestimmte Wörter müssen nicht verwendet werden. Sie muss aber eindeutig, bestimmt und verständlich sein. Es kommt darauf an, wie der Betriebsrat sie nach den ihm bekannten Umständen verstehen musste.

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