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Welcher Betriebsrat muss vor meiner Kündigung gefragt werden?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat, Angestellte, Arbeiter
Wirksam ist nur die Verständigung jenes Betriebsrats, dem Sie zum Zeitpunkt der Verständigung angehören. Gibt es im Betrieb getrennte Betriebsräte für Arbeiter und für Angestellte, kann nur jener Betriebsrat tätig werden, zu dessen Gruppe der gekündigte Arbeitnehmer gehört.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Nur die Verständigung des zuständigen Betriebsrates - also des Betriebsrates jenes Betriebes oder jener Arbeitnehmergruppe, dem (der) der Arbeitnehmer zur Zeit der Verständigung betriebsverfassungsrechtlich angehört - ist rechtswirksam. Sind in einem Betrieb getrennte Betriebsräte der Arbeiter und der Angestellten zu errichten, dann kann nur derjenige Betriebsrat die in § 105 ArbVG vorgesehenen Funktionen ausüben, zu dessen Gruppe der zu kündigende Arbeitnehmer gehört (Arb 8498).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051619 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Bedingte Kündigungsabsicht

Der Betriebsinhaber darf dem Betriebsrat mitteilen, dass er kündigen will, vorher aber noch eine gütliche Einigung versuchen möchte. Diese Einschränkung macht die Verständigung nicht unwirksam. Auch eine nur bedingte Kündigungsabsicht genügt.

günstig für Arbeitgeber Form der Verständigung des Betriebsrats

Die Verständigung des Betriebsrats vor einer Kündigung ist an keine Form gebunden und kann auch mündlich erfolgen; bestimmte Wörter müssen nicht verwendet werden. Sie muss aber eindeutig, bestimmt und verständlich sein. Es kommt darauf an, wie der Betriebsrat sie nach den ihm bekannten Umständen verstehen musste.

Verwandte Fragen

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