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Wie lange darf zwischen der Information des Betriebsrats und Kündigung vergehen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Zwischen der Verständigung des Betriebsrats und dem Ausspruch der Kündigung muss ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang bestehen. Er wird angenommen, wenn es um einen einzigen Kündigungsfall geht und die Kündigung zum nächstmöglichen Termin oder innerhalb weniger Wochen erfolgt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 02.09.2021 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Zwischen der gemäß dem § 105 Abs 1 ArbVG erforderlichen Verständigung des Betriebsrates durch den Betriebsinhaber einerseits und der Kündigungserklärung andererseits muss ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang bestehen. Ein solcher Zusammenhang wird insbesondere dann anzunehmen sein, wenn es sich um einen einzigen Kündigungsfall handelt und wenn die Kündigung zum ehest zulässigen Termin oder innerhalb einer Frist von wenigen Wochen ausgesprochen wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051425 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Form der Verständigung des Betriebsrats

Die Verständigung des Betriebsrats vor einer Kündigung ist an keine Form gebunden und kann auch mündlich erfolgen; bestimmte Wörter müssen nicht verwendet werden. Sie muss aber eindeutig, bestimmt und verständlich sein. Es kommt darauf an, wie der Betriebsrat sie nach den ihm bekannten Umständen verstehen musste.

günstig für Arbeitgeber Wochenfrist des Betriebsrats vor einer Kündigung

Nimmt der Betriebsrat erst nach Ablauf der Woche Stellung, ist seine Stellungnahme unwirksam. Die Frist ist eine Höchstfrist und kann nicht verlängert werden. Verständigt der Betriebsinhaber im selben Kündigungsfall noch einmal, beginnt die Woche dadurch nicht neu.

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