Muss ich meine Ansprüche einklagen, um vor Kündigung geschützt zu sein?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 29.06.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051683 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 45/20f, 29.06.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 105 · Anfechtung von Kündigungen
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Kündigung selbst können Sie nicht zum Gegenstand einer Feststellungsklage machen, weil sie das Arbeitsverhältnis unmittelbar gestaltet. Sie können nur feststellen lassen, ob Ihr Arbeitsverhältnis weiter besteht. Ob die Kündigung berechtigt war, prüft das Gericht dabei nur als Vorfrage.
Bietet Ihnen der Arbeitgeber auf dem vorgesehenen Weg eine Änderung Ihres Vertrags an und stimmen Sie nicht zu, so kann eine deswegen ausgesprochene Kündigung wegen Ihrer Interessen angefochten werden. Sie gilt aber nicht als Kündigung, die Sie dafür bestraft, dass Sie Ihre Ansprüche geltend gemacht haben.