Muss ich mein Erspartes angreifen, wenn mir gekündigt wird?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine wesentliche Beeinträchtigung bei einer Arbeitsplatzsuchdauer von fünf bis sieben Monaten und einer voraussichtlichen Nettoeinkommenseinbuße von etwa 15 %.OGH 8 ObA 46/22f, 30.08.2022
- Die Beweislast für die Interessenbeeinträchtigung trifft grundsätzlich den Arbeitnehmer.OGH 8 ObA 38/12i, 26.07.2012
- Es sind alle wirtschaftlichen und sozialen Umstände zueinander in Beziehung zu setzen und nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu gewichten.OGH 8 ObA 59/10z, 04.11.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110944 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 18.
- OGH 8 ObA 21/25h, 21.10.2025, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 27/25s, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 46/24h, 05.12.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 38/24g, 26.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 81/23d, 11.01.2024, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 23/23g, 27.04.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 128/22x, 24.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 88/22i, 31.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 46/22f, 30.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 110/18v, 30.10.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 105 · Anfechtung von Kündigungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie müssen beweisen, dass die Kündigung Ihre wesentlichen Interessen beeinträchtigt. Dabei wird auch das Einkommen Ihres Ehepartners berücksichtigt. Ist dieses Einkommen hoch und Ihr eigenes deutlich niedriger, sodass durch dessen Wegfall keine spürbare Verschlechterung Ihrer wirtschaftlichen Lage zu befürchten ist, ist die Kündigung nicht sozial ungerechtfertigt.
Bei der Anfechtung einer Kündigung wird nach einem objektiven Maßstab zuerst geprüft, ob wesentliche Interessen des gekündigten Arbeitnehmers beeinträchtigt sind; das setzt eine Beschäftigung von mindestens sechs Monaten voraus. Für diese Umstände müssen Sie als anfechtende Person die Behauptungen aufstellen und den Beweis erbringen.