Kann ein Widerruf der Überstundenpauschale vereinbart werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vereinbarung eines Überstundenpauschales gegen jederzeitigen Widerruf; Entzug des Pauschales wegen Minderleistung der Arbeitnehmerin.OGH 8 ObA 2/23m, 25.01.2023
- Hier: Zulässigkeit der mehrfachen Befristung einer Mehrdienstpauschale bejaht.OGH 9 ObA 61/11b, 27.07.2011
- Der Vorbehalt, am Jahresende die tatsächlich geleisteten Überstunden den bereits bezahlten gegenüberzustellen wurde hier als Vereinbarung eines Vorbehalts, die Pauschalabrechnung zu widerrufen, qualifiziert.OGH 9 ObA 91/07h, 09.07.2008
- Hier: Frage, ob das Abgehen von einer gewährten Überstundenpauschale und der Übergang zur Einzelabrechnung von Überstunden einseitig durch die Dienstbehörde (Universität) vorgenommen werden kann.OGH 8 ObA 65/07b, 22.11.2007
- Soweit allerdings der Dienstgeber unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs 6 GehG seine Möglichkeit, die Überstundenpauschalierung einseitig zu ändern, zu beseitigen oder auf Einzelverrechnung umzustellen wahren will, bleibt ihm die Möglichkeit unbenommen, im Zusammenhang mit der, letztlich eine vertragliche Vereinbarung darstellenden „Gewährung der Überstundenpauschalierung" einen entsprechenden Widerrufsvorbehalt abzugeben.OGH 8 ObA 65/07b, 22.11.2007
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- Die „sinngemäße Anwendung" des § 15 Abs 6 GehG ist als solcher Umstand anzusehen, sodass bei Vorliegen der in dieser Bestimmung angeführten Voraussetzungen der Dienstgeber jedenfalls zum Widerruf der Pauschalierung beziehungsweise zum Übergang auf Einzelverrechnung berechtigt ist.OGH 8 ObA 65/07b, 22.11.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051758 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 8 ObA 2/23m, 25.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 83/22d, 28.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 45/18b, 29.08.2019, Fall aus Tirol
Genannte Normen
AZG §10; GehG §15 Abs6
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wurde eine Überstundenpauschale ohne Vorbehalt eines Widerrufs vereinbart, ist sie fester Bestandteil Ihres Entgelts geworden. Ihr Arbeitgeber kann sie dann nicht einseitig streichen, auch wenn Sie weniger Überstunden leisten als ursprünglich zugrunde gelegt.
Wurde eine Überstundenpauschale vereinbart, kann der Dienstgeber sie nicht von sich aus wieder aufheben. Dazu bräuchte es eine Änderung der Vereinbarung.