Bekomme ich den Urlaubszuschuss auch ohne Urlaub?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Urlaubszuschuss steht dem Arbeitnehmer daher auch dann zu, wenn er den Urlaub nicht verbraucht. Der im Vorjahr ausbezahlte Urlaubszuschuss hat nicht die Funktion, einen im heurigen Jahr konsumierten Urlaub zu finanzieren (hier zu Punkten XVI.3 und XVI.5 des KVAÜ).OGH 8 ObA 85/22s, 25.01.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102516 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 8 ObA 85/22s, 25.01.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld gebühren nicht für Zeiten, in denen Ihr Arbeitgeber Ihnen kein Entgelt schuldet. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Nein. Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld werden aus dem Durchschnitt der letzten dreizehn Wochen oder der letzten drei Monate vor der jeweiligen Fälligkeit berechnet. Hatten Sie in diesem Zeitraum keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung, ergibt die Berechnung der Höhe nach nichts.