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Wonach berechnet mein Anwalt das Honorar für einen Vertrag?

günstig für Mandant betrifft Mandanten, Rechtsanwälte, Konsumenten, Unternehmer
Zuerst zählt Ihr eigenes Interesse an der Sache, also der Wert, den das Geschäft für Sie hat. Nur wenn sich dieser Wert nicht eindeutig in Geld beziffern lässt, werden ersatzweise die festgelegten Mindestbeträge herangezogen. Völlig überzogene Erwartungen sind dabei keine taugliche Grundlage.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 13.12.2022 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Aus dem Wortlaut des § 5 AHR ergibt sich klar, daß die im einzelnen angeführten Bemessungsgrundlagen als Mindestbeträge nur dann herangezogen werden sollen, wenn sich nicht schon - also primär - auf Grund des Interesses des Auftraggebers oder aus der Sache selbst ein bestimmter Wert als Bemessungsgrundlage ergibt. Erstes Beurteilungskriterium zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage ist daher immer das Interesse des Auftraggebers. Nur wenn dieses nicht eindeutig in Geld beziffert werden kann, sind sekundär die für einzelne Angelegenheiten angeführten Mindestbemessungsgrundlagen als Hilfsmittel heranzuziehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052157 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

AHR §5; AHK §5

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