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Wie viel darf mein Anwalt für einen Vertrag verlangen?

günstig für Mandant betrifft Mandant, Rechtsanwalt, Konsument, Unternehmer
Für die Errichtung von Verträgen gelten die Tarife für Gerichtsverfahren und die Notariatstarife nicht. Geschuldet ist ein angemessenes Entgelt, das sich danach richtet, was unter ähnlichen Umständen üblich ist. Ein fester Prozentsatz vom Wert des Geschäfts kann daher nicht verlangt werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 27.02.2020 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Die Entlohnung eines Rechtsanwaltes für die Errichtung von Verträgen richtet sich weder nach dem RATG noch dem NTG. Das Entgelt ist vielmehr nach § 1152 ABGB zu bestimmen. Angemessen im Sinne des § 1152 ABGB ist das Entgelt, das sich unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Bedachtnahme auf das, was unter ähnlichen Umständen geschieht oder geschehen ist, ergibt. Keine perzentuelle Festsetzung des Honorars (Maximalhöhe).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038346 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Im Gesetz

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