Wem gegenüber muss ich meinen Rücktritt aus dem Betriebsrat erklären?
betrifft Betriebsratsmitglieder, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ein Rücktritt als Betriebsratsmitglied wirkt nur, wenn Sie ihn gegenüber einem Organ der gesetzlichen Belegschaftsvertretung abgeben. Eine Mitteilung an eine andere Stelle genügt dafür nicht.
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Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 03.05.2021 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Die Rücktrittserklärung eines Betriebsratsmitgliedes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Abgabe gegenüber einem durch das Betriebsrätegesetz geschaffenen Organ.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052683 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 19/21h, 03.05.2021, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
BRG §13
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