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Muss mein tatsächliches Gehalt mit dem Kollektivvertrag mitsteigen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Ein Kollektivvertrag darf vorsehen, dass nicht nur die Mindestsätze steigen, sondern die tatsächlich gezahlten Löhne erhöht werden. Gegen eine solche Regelung bestehen keine Bedenken.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 13.02.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Die Valorisierung in § 10 des Kollektivvertrages ist eine "schlichte" Ist - Lohn - Klausel, gegen deren Zulässigkeit keine Einwände bestehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053047 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Anrechnung von Überzahlung auf Erhöhungen

Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber mehr, als der Kollektivvertrag vorschreibt, können Sie mit ihm vereinbaren, dass damit überschaubare künftige Erhöhungen bereits abgegolten sind. Eine solche Vereinbarung ist zulässig, solange der Mindestsatz des Kollektivvertrags nicht unterschritten wird.

günstig für Arbeitgeber Grenzen der Lohnvereinbarung

Ein Kollektivvertrag, eine Satzung, ein Mindestlohntarif und unter Umständen auch eine Betriebsvereinbarung gehen jeder Einzelvereinbarung über das Entgelt vor. Gibt es keine solche lohngestaltende Vorschrift, ist nahezu jede Einzelvereinbarung gültig. Die Grenze bildet nur die Sittenwidrigkeit wegen Lohnwuchers.

Verwandte Fragen

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