Muss mein tatsächliches Gehalt mit dem Kollektivvertrag mitsteigen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 13.02.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine neuerliche Auseinandersetzung mit ablehnenden Stellungnahmen zur Zulässigkeit der schlichten Ist-Lohnklauseln erübrigt sich. Hinlängliche Klärung dieser Frage (so schon 9 ObA 375/97f).OGH 8 ObA 173/98v, 18.05.1999
- Hier: Biennalsprünge, Rahmen KV für Angestellte der Industrie und KV über die Zeitvorrückung in der Verwendungsgruppe.OGH 9 ObA 375/97f, 14.01.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053047 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 ObA 75/24f, 13.02.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber mehr, als der Kollektivvertrag vorschreibt, können Sie mit ihm vereinbaren, dass damit überschaubare künftige Erhöhungen bereits abgegolten sind. Eine solche Vereinbarung ist zulässig, solange der Mindestsatz des Kollektivvertrags nicht unterschritten wird.
Ein Kollektivvertrag, eine Satzung, ein Mindestlohntarif und unter Umständen auch eine Betriebsvereinbarung gehen jeder Einzelvereinbarung über das Entgelt vor. Gibt es keine solche lohngestaltende Vorschrift, ist nahezu jede Einzelvereinbarung gültig. Die Grenze bildet nur die Sittenwidrigkeit wegen Lohnwuchers.