Gilt der Kollektivvertrag auch ohne Erwähnung im Arbeitsvertrag?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 19.09.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Er wirkt gestaltend auf den Inhalt des Einzelarbeitsverhältnisses ein.OGH 4 Ob 43/81, 19.05.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050914 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 ObA 57/24h, 19.09.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 11 · Normwirkung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der Grundsatz der Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis reicht nur so weit, wie Gesetz, Kollektivvertrag, Arbeitsordnung oder Besoldungsordnung Spielraum lassen. Was dort geregelt ist, können Sie damit nicht aushebeln.
Nein. Ein abgelaufener Kollektivvertrag wirkt nur so lange nach, bis ein neuer in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der neue vollständig, auch wenn er für Sie ungünstiger ist.