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Anderes · Kein Anspruch auf gesetzmäßige Verwaltung

Kann ich verlangen, dass eine Behörde gesetzmäßig arbeitet?

günstig für Behörde betrifft Bürger, Antragsteller, Behörde
Nein. Sie haben grundsätzlich kein eigenes, durchsetzbares Recht darauf, dass die Verwaltung ihre Aufgaben gesetzmäßig führt. Ein solcher Anspruch steht dem Einzelnen nicht allgemein zu.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 27.09.2016 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Es besteht grundsätzlich kein subjektives Recht auf gesetzmäßige Führung der Verwaltung (VwSlg 808/A).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053325 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

B-VG Art18

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