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An wen wende ich mich bei zu viel gezahlten Abgaben?

betrifft Bürger, Gemeinden, Beihilfenbezieher, Gebührenzahler
Beruht die Zahlung auf einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis, ist die Rückforderung kein privatrechtlicher Anspruch. Sie können sie dann nicht als Zivilsache geltend machen, sondern müssen den Weg über die Behörde gehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 20.10.2021 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Die Rückforderung des angeblich ohne Rechtsgrund Geleisteten ist, wenn das zugrundeliegende Rechtsverhältnis ein öffentlich - rechtliches ist, kein privatrechtlicher Anspruch.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033700 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 8.

Im Gesetz

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