Zum Inhalt springen
Anderes · Anspruch aus einem Selbstbindungsgesetz

Kann ich eine Förderung einklagen, die ein Gesetz vorsieht?

günstig für Behörde betrifft Förderwerber, Unternehmer, Behörden, Gemeinden
Aus solchen Gesetzen allein entsteht kein Anspruch für Sie, sie binden nur die Verwaltung. Ein durchsetzbarer Anspruch entsteht erst, wenn die Verwaltung mit Ihnen ein privatrechtliches Geschäft abgeschlossen hat. Hat die Stelle die Leistung in gleich gelagerten Fällen aber schon erbracht, kann eine Verweigerung wegen der Gleichbehandlung dennoch klagbar sein.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

"Selbstbindungsgesetze oder Statutargesetze" begründen keine Rechtsansprüche oder Rechtspflichten für den einzelnen, sondern binden lediglich das Verhalten von Verwaltungsorganen (so schon 14 Ob 123 - 125/86). Die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes ist von der Einhaltung derartiger gesetzlicher Vorschriften unabhängig. Ein durchsetzbarer Anspruch entsteht erst, wenn die Verwaltung ein privatrechtliches Rechtsgeschäft mit Bindungswirkung vorgenommen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053815 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 9.

Genannte Normen

B-VG Art18; stmk LVBG §3

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Sozialrecht · Anspruch auf staatliche Leistungen
Vertragsrecht · Anspruch auf zugesagte Förderung
Anderes · Förderung hoheitlich oder privatwirtschaftlich
Vertragsrecht · Förderung als privatrechtliches Handeln
Vertragsrecht · Anspruch und Gleichbehandlung bei Förderungen