Darf ein Gesetz unscharfe Begriffe verwenden?
betrifft Bürger, Arbeitnehmer, Behörde
Ja. Der Gesetzgeber darf Begriffe verwenden, die nicht scharf abgegrenzt sind. Das ist aber nur so weit zulässig, als sich noch überprüfen lässt, ob sich eine Behörde an das Gesetz gehalten hat.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 24.04.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Die Verwendung unbestimmter, also unscharf abgrenzender Rechtsbegriffe ist mit Art 18 Abs 1 B-VG so weit vereinbar, als deren Inhalt eine Überprüfung der Übereinstimmung des Organverhaltens mit dem Gesetz zulasse (vgl VfSlg 8528/1979, 7907/1976, 6477/1971).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053345 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 71/19b, 24.04.2020, Fall aus Tirol
Genannte Normen
B-VG Art18 Abs1
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