Spricht eine ungenaue Formulierung gegen den erkennbaren Sinn?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Konsument, Unternehmer
Nein. Dass der Gesetzgeber eine Regel deutlicher hätte formulieren können, heißt nicht, dass er sie anders gemeint hat. Auch aus der tatsächlich gewählten, weniger klaren Formulierung kann sich derselbe Sinn ergeben.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 29.08.2023 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Aus der Möglichkeit einer anderen Formulierung ergibt sich noch nicht, dass sie vom Gesetzgeber tatsächlich immer gewählt wird. Ebenso folgt aus der Nichtverwendung dieser anderen (deutlichen) Formulierung noch nicht, dass der mit einer deutlicheren Formulierung erreichbare Sinn einer Norm sich nicht auch aus der tatsächlich gewählten Formulierung ergeben soll und ergeben kann.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008812 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 211/22y, 29.08.2023, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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