Zählt bei der Enteignung, dass mein Feld bald Bauland wird?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Landwirte, Enteignete, Gemeinden
Ja, unter Umständen. Auch eine Entwicklung, die im Zeitpunkt der Enteignung bereits als wahrscheinlich absehbar war, kann den zu ersetzenden Verkehrswert erhöhen. Liegt Ihr Grund am Rand einer wachsenden Stadt und wird deshalb kaum gehandelt, kann er als künftiges Bauland bewertet werden, auch wenn er noch als Grünland gewidmet ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 31.01.2023 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Auch eine nachträgliche Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse, die im Zeitpunkt der Enteignung als wahrscheinlich vorausgesehen werden konnte, kann die Höhe des zu ersetzenden Verkehrswertes beeinflussen. Wenn am Rande einer sich allmählich vergrößernden Stadt ausschließlich wegen der Erwartung der Einbeziehung dieser Randgebiete in das verbaute Gebiet kein oder nur ein geringer Grundstücksverkehr in bezug auf die bisher rein landwirtschaftlich genutzten Grundstücke stattfindet, dann können diese Gebiete mit Recht als Bauerwartungsland angesprochen werden, auch wenn ein nachfolgender Flächenwidmungsplan sie noch als Grünland einstufte. Ihr Verkehrswert wird dementsprechend zu beurteilen sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine den Verkehrswert beeinflussende, zum Zeitpunkt der Enteignung vorhersehbare nachträgliche Entwicklung, wenn feststand, dass keine anderweitigen Entwicklungsszenarien als die (landwirtschaftliche) Grünlandnutzung vorgesehen waren.OGH 10 Ob 26/22d, 13.09.2022
- Dem Umstand, dass sich eine Stadt allmählich vergrößert, kann Bedeutung zukommen.OGH 2 Ob 524/83, 28.06.1983
- Wertung als Bauerwartungsland vorgenommen.OGH 5 Ob 63/75, 06.05.1975
- Wertung als Bauerwartungsland abgelehnt.OGH 5 Ob 156/73, 26.09.1973
- Zum Begriff Bauland und Bauerwartungsland.OGH 7 Ob 68/73, 30.05.1973
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- Diese Verwendungsmöglichkeit darf aber nicht in unbestimmter Zukunft liegen.OGH 6 Ob 113/72, 08.06.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053483 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 5 Ob 151/22z, 31.01.2023
Genannte Normen
BStG §18 Abs1; EisbEG §4 A
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