Wann gilt mein Grünland als künftiges Bauland?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Landwirte, Enteignete, Käufer
Nur dann, wenn die Aufschließung und Parzellierung nicht bloß rechtlich und tatsächlich möglich ist, sondern wegen besonderer Umstände in naher Zukunft auch wahrscheinlich erscheint. Bloße eigene Überlegungen genügen nicht. Entscheidend ist, ob sich diese Aussicht schon auf den Marktpreis auswirkt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 31.01.2023 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Für die Wertung als Bauerwartungsland muss die bevorstehende Parzellierung und Aufschließung nicht nur rechtlich und tatsächlich möglich, sondern darüber hinaus auch auf Grund besonderer Umstände in naher Zukunft wahrscheinlich sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Entscheidend ist daher lediglich, ob sich das Entwicklungspotential zum Bewertungszeitpunkt schon auf den Marktpreis auswirkt.OGH 3 Ob 46/11b, 06.07.2011
- Hier: Enteignungsentschädigung.OGH 3 Ob 46/11b, 06.07.2011
- Hier: Tir HöfeG.OGH 6 Ob 121/10b, 01.09.2010
- Hier: Die allgemeinen Erwartungen künftiger Änderungen der Verwendungsmöglichkeiten können unabhängig von der entgegenstehenden Flächenwidmung wertbestimmend sein.OGH 7 Ob 727/88, 19.01.1989
- Bloß innerbetriebliche Überlegungen der Antragsteller in dieser Richtung wären keinesfalls bei Beurteilung der Teilflächen als Bauerwartungsland zu berücksichtigen.OGH 5 Ob 555/77, 28.02.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057977 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 18.
- OGH 5 Ob 151/22z, 31.01.2023
Genannte Normen
EisbEG §4 A
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