Kann ich die Zuteilung meines Falls beim Verfassungsgericht bekämpfen?
betrifft Verfahrensparteien, Kläger, Beklagter
Die vom Personalsenat beschlossene Geschäftsverteilung ist keine Verordnung. Sie können sie deshalb nicht beim Verfassungsgerichtshof anfechten.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Die vom Personalsenat des GH erster Instanz beschlossene Geschäftsverteilung ist keine Verordnung im Sinne der Art 89, 139 B-VG; sie kann daher nicht beim VfGH angefochten werden.
Vgl auch; VfGH vom 09.12.1969, V 15/69
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053547 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 4 Ob 215/24g, 29.09.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
B-VG Art87 Abs2; B-VG Art89; B-VG §139; Gerichtsverfassungsnov §4 Abs2; RDG §36
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