Kann ich die Verteilung bekämpfen, obwohl ich nichts gesagt habe?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Rekurs kann auch ohne Erhebung eines Widerspruchs darauf gestützt werden, dass durch den Verteilungsbeschluss zwingende Rechtsvorschriften verletzt wurden oder dass der Verteilungsbeschluss, ohne sich dabei auf eine Einigung der Beteiligten stützen zu können, gegen die gesetzlichen Verteilungsgrundsätze verstößt.OGH 3 Ob 162/02y, 25.06.2003
- Verstoß gegen zwingende Verfahrensvorschriften.OGH 3 Ob 11/95, 18.12.1996
- Verletzung der Verteilungsgrundsätze und des § 212 Abs 1 EO.OGH 3 Ob 60/77, 07.06.1977
- Verletzung zwingender Vorschriften des § 210 EO.OGH 3 Ob 189/75, 14.10.1975
- Vorausgesetzt ihre Ansprüche kämen beim Ausfallen des bestrittenen Rechtes im Verteilungsbeschluss zum Zuge.OGH 3 Ob 217/73, 18.12.1973
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Verteilungsbeschluss auf Grund einer § 212 EO nicht entsprechenden Verhandlung und Protokollierung.OGH 3 Ob 42/72, 05.10.1972
- Zuweisung von Zinsen über den Zuschlagstag hinaus - überdies ohne entsprechende Anmeldung.OGH 3 Ob 26/71, 04.05.1971
- Zuweisung von Verzugszinsen neben Darlehenszinsen angesichts bücherlicher Sicherstellung keine Verletzung von Verteilungsgrundsätzen.OGH 3 Ob 145/70, 13.01.1971
- Ungenügend spezifizierte Anmeldung eines Verzugszinsenbetrages kein Rekurs- sondern nur Widerspruchsgrund.OGH 3 Ob 122/70, 14.10.1970
- Hier: Ersteher und Pfandgläubiger (unter ausdrücklicher Ablehnung der gegenteiligen Entscheidung 3 Ob 203/60).OGH 3 Ob 68/69, 02.07.1969
- Verletzung einer sich aus dem Grundbuchsstand ergebenden Rangordnung.OGH 3 Ob 40/69, 07.05.1969
- Zuweisung mehr als 3 Jahre rückständiger Beträge also Vorzugspost.OGH 3 Ob 101/64, 22.09.1964
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0003095 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 30.
- OGH 8 Ob 51/24v, 26.08.2024, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 213 · Widerspruchsrecht
- EO § 234 · Rekurs gegen Verteilungsbeschluss
- Insolvenzordnung (IO) § 120 · Veräußerung von Sachen, an denen ein Absonderungsrecht besteht
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nimmt das Gericht eine Hinterlegung an, sind Sie als Antragsgegner dadurch nicht benachteiligt und können diesen Beschluss nicht bekämpfen. Das gilt unabhängig davon, ob der Beschluss richtig ist und ob dieses Verfahren zu Recht in Anspruch genommen wurde.
Fehlt dem Schuldner nach Eröffnung der Insolvenz die Befugnis, über sein Vermögen zu verfügen, muss das Gericht das in jeder Lage des Verfahrens von sich aus beachten und die Nichtigkeit aussprechen. Der Insolvenzverwalter kann ein trotz der Unterbrechung ergangenes Versäumungsurteil bekämpfen.