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Wer bestimmt, welche Richter über meinen Fall entscheiden?

günstig für Verfahrenspartei betrifft Verfahrenspartei, Kläger, Beklagter
Welche Richter eines größer besetzten Senats entscheiden, muss sich schon aus der allgemeinen Geschäftsverteilung ergeben. Wer den Bericht übernimmt, bestimmt dagegen der Vorsitzende. Legt erst der Vorsitzende die Zusammensetzung fest, ist die feste Geschäftsverteilung verletzt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 28.06.2017 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

In welcher Zusammensetzung ein "überbesetzter Senat" im Einzelfall entscheidet,hat sich schon auf Grund der generellen Bestimmung der Geschäftsverteilung zu ergeben. Die Bestimmung des Berichterstatters ist Aufgabe des Senatsvorsitzenden, nicht der Geschäftsverteilung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053569 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

BG 14.07.1921, BGBl 422 über Änderungen des GOG allg; B-VG Art87 Abs3; Gerichtsverfassungsnov §4 Abs2; GOG §32 Abs3; GOG §35; GOG §42

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