Ist die Entscheidung ungültig, wenn ein Vertreter des Richters entschied?
betrifft Parteien eines Verfahrens, Beschuldigte, Kläger, Beklagte
Nein. Die Gerichte müssen für jede Abteilung Vertreter und deren Reihenfolge festlegen. Der Vertretungsfall tritt schon bei jeder noch so kurzen Abwesenheit ein, auch bei einem einzigen Urlaubstag. Entscheidet dann der Vertreter, ist Ihr Recht auf den gesetzlichen Richter nicht verletzt.
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 21.03.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Die Geschäftsverteilung bei den Gerichtshöfen erster Instanz hat auch Regelungen für die Vertretung der einzelnen Gerichtsabteilungen zu enthalten, wobei für jeden Leiter einer Gerichtsabteilung eine ausreichende Zahl von Vertretern und die Reihenfolge, in der die Vertreter einzutreten haben, zu bestimmen ist. Der Vertretungsfall tritt bei jedweder, also auch bei bloß eintägiger (in diesem Fall urlaubsbedingter) Abwesenheit ein. Das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art 83 Abs 2, Art 87 Abs 3 B-VG) wird, wenn der Vertreter der zuständigen Untersuchungsrichterin die Haftverhandlung durchführt, nicht verletzt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Handelt der Vertreter des nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richters im Vertretungsfall, wird das Recht der Parteien auf den gesetzlichen Richter nicht verletzt. Ob in der Begründung der Entscheidung auf den Vertretungsfall Bezug genommen wird, ist unerheblich, weil es für Rechtsverletzung allein darauf ankommt, ob der Vertretungsfall gegeben war oder nicht.OGH 16 Ok 8/13, 14.02.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123066 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 1 Ob 27/23m, 21.03.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
B-VG Art83 Abs2; B-VG Art87 Abs3; GOG §33 Abs1
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