Genügt es, wenn ich beim Höchstgericht Zweifel am Gesetz vorbringe?
betrifft Verfahrenspartei, Revisionswerber, Kläger
Nein. Der Oberste Gerichtshof muss selbst Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit haben. Dass eine Partei oder die Fachliteratur solche Bedenken äußert, verpflichtet ihn nicht. Er prüft die Verfassungsfragen zunächst selbst und wendet sich nur bei erheblichen Gründen an den Verfassungsgerichtshof.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 29.04.2020 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Nach dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung muss aber der OGH selbst Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes haben; der Umstand allein, dass eine Partei solche Bedenken vorbringt (oder dass im Schrifttum Bedenken geäußert worden sind), berechtigt (oder verpflichtet) den OGH hingegen noch nicht zu einer Antragstellung beim VfGH. Der OGH hat also - ebenso wie andere zur Antragstellung befugte Gerichte - die einschlägigen verfassungsrechtlichen Fragen zunächst selbst zu prüfen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Allein der Umstand, dass eine Partei noch dazu nicht näher begründete Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes behauptet, berechtigt bzw verpflichtet das Gericht für sich allein noch nicht zur Antragstellung.OGH 9 ObA 149/07p, 05.06.2008
- Nur bei erheblichen, die Annahme der Verfassungsmäßigkeit der in Frage stehenden gesetzlichen Bestimmungen rechtfertigenden Gründen darf bzw muss das Gericht an den Verfassungsgerichtshof herantreten.OGH 1 Ob 10/93, 25.08.1993
- Eine Pflicht des OGH zur Antragstellung beim Verfassungsgerichtshof setzt relevante Gründe voraus, die für eine Verfassungswidrigkeit der angefochtenen gesetzlichen Bestimmung sprechen.OGH 1 Ob 31/91, 30.10.1991
- Hier: Rechtsmittelgericht.OGH 1 Ob 21/91, 18.09.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053641 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 9 ObA 115/19f, 29.04.2020, Fall aus Tirol
Genannte Normen
B-VG Art89
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