Muss das Gericht den Verfassungsgerichtshof anrufen, wenn ich das verlange?
betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrenspartei
Nein. Dass Sie Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes äußern, verpflichtet das Gericht noch nicht zu einem Antrag. Es muss selbst beurteilen, ob solche Gründe vorliegen. Stützen Sie Ihre Bedenken auf strittige Tatsachen, müssen Sie diese vorbringen und beweisen können.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 23.10.2020 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Das Rechtsmittelgericht trifft nicht schon dann, wenn eine Partei Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes äußert, die Verpflichtung zur Antragstellung an den VfGH. Es hat vielmehr als Vorfrage das Vorliegen solcher vorliegender relevanter Gründe selbständig zu beurteilen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Lässt sich die Gesetzmäßigkeit einer Verordnung nicht schon durch einen Auslegungsakt beurteilen, sondern ist dazu die vorherige Ermittlung bestimmter, auch strittiger Tatumstände notwendig, so ist jener Partei, die sich auf Tatsachen beruft, die Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit einer Verordnung nahelegen können, auch die prozessuale Möglichkeit einzuräumen, diese Tatsachen konkret vorzubringen und unter Beweis zu stellen.OGH 5 Ob 176/04z, 04.10.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053638 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 15.
- OGH 8 ObA 63/20b, 23.10.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 6/20w, 24.04.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
B-VG Art89
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Bedenken genügen für den Antrag
Verfahrensrecht · Eigene Bedenken des Höchstgerichts
Verfahrensrecht · Kein Antragsrecht auf Prüfung eines Gesetzes
Verfahrensrecht · Kein Anspruch auf Vorlage an Höchstgerichte
Verfahrensrecht · Verfassungsbedenken als Zulassungsgrund