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Muss das Gericht den Verfassungsgerichtshof anrufen, wenn ich das verlange?

betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrenspartei
Nein. Dass Sie Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes äußern, verpflichtet das Gericht noch nicht zu einem Antrag. Es muss selbst beurteilen, ob solche Gründe vorliegen. Stützen Sie Ihre Bedenken auf strittige Tatsachen, müssen Sie diese vorbringen und beweisen können.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 23.10.2020 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Das Rechtsmittelgericht trifft nicht schon dann, wenn eine Partei Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes äußert, die Verpflichtung zur Antragstellung an den VfGH. Es hat vielmehr als Vorfrage das Vorliegen solcher vorliegender relevanter Gründe selbständig zu beurteilen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053638 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 15.

Genannte Normen

B-VG Art89

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