Kommt mein Fall vor den Obersten Gerichtshof, weil er neu ist?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Dass es zur Verfassungsmäßigkeit einer bestimmten Gesetzesstelle noch keine höchstgerichtliche Entscheidung gibt, macht Ihren Fall noch nicht zu einer erheblichen Rechtsfrage. Allein damit können Sie den Weg zum Obersten Gerichtshof also nicht begründen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 26.02.2026 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Das Fehlen höchstgerichtlicher Judikatur, die ausdrücklich zur Verfassungsmäßigkeit bestimmter gesetzlicher Bestimmungen Stellung nimmt, begründet nicht das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zeitlicher Geltungsbereich des § 6 VOEG idFd KraftVerÄG 2023.OGH 2 Ob 5/26p, 26.02.2026
- Hier: Schischulvorbehalt iSd TirSSG.OGH 4 Ob 93/15b, 11.08.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122865 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 20.
- OGH 2 Ob 5/26p, 26.02.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 10 ObS 92/25i, 21.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 54/24k, 05.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 18/24s, 22.05.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 66/23y, 13.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 39/22a, 29.06.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 97/19h, 23.09.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 169/18s, 13.12.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 193/16t, 22.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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