Zum Inhalt springen

Kommt mein Fall vor den Obersten Gerichtshof, weil er neu ist?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Dass es zur Verfassungsmäßigkeit einer bestimmten Gesetzesstelle noch keine höchstgerichtliche Entscheidung gibt, macht Ihren Fall noch nicht zu einer erheblichen Rechtsfrage. Allein damit können Sie den Weg zum Obersten Gerichtshof also nicht begründen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 26.02.2026 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Das Fehlen höchstgerichtlicher Judikatur, die ausdrücklich zur Verfassungsmäßigkeit bestimmter gesetzlicher Bestimmungen Stellung nimmt, begründet nicht das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122865 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 20.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Keine erhebliche Rechtsfrage bei klarem Gesetz
Verfahrensrecht · Fehlende Rechtsprechung zu Verwaltungsrecht
Verfahrensrecht · Erhebliche Rechtsfrage muss entscheidend sein
Verfahrensrecht · Verfassungsbedenken als Zulassungsgrund
Verfahrensrecht · Noch nicht entschiedener Sachverhalt