Was gilt, wenn Gericht und Behörde beide entscheiden wollen?
betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller, Grundeigentümer
Ein Zuständigkeitsstreit dieser Art liegt vor, wenn sowohl ein Gericht als auch eine Verwaltungsbehörde für sich in Anspruch nehmen, über dieselbe Sache zu entscheiden. Erst dann liegt ein solcher Konflikt vor, der geklärt werden muss.
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Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 13.08.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ein positiver Kompetenzkonflikt zwischen Gericht und Verwaltungsbehörde liegt dann vor, wenn beide Behörden die Entscheidung der gleichen Sache für sich in Anspruch nehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine Entscheidung in "derselben Sache" durch die Agrarbehörde und das Landesverwaltungsgericht über die Bekämpfung eines in der Vollversammlung der Agrargemeinschaft gefassten Beschlusses mit Minderheitenbeschwerde im Vergleich zu einer von den ordentlichen Gerichten zu prüfenden Eigentumsfreiheitsklage.OGH 6 Ob 99/25i, 13.08.2025
- "Dieselbe Sache" liegt dann vor, wenn dieselbe Rechtsvorschrift auf denselben Sachverhalt als Hauptfrage angewendet wird, sofern grundsätzlich dieselben Personen verfahrensbeteiligt sind.OGH 6 Ob 99/25i, 13.08.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053672 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 6 Ob 99/25i, 13.08.2025, Fall aus Kärnten
Genannte Normen
B-VG Art138 Abs1
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