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Wann entscheidet ein höheres Gericht den Streit über die Zuständigkeit?

betrifft Kläger, Antragsteller, Beklagte
Erklären sich zwei Gerichte für unzuständig, entscheidet das übergeordnete Gericht, welches von beiden zuständig ist. Voraussetzung ist, dass von beiden Gerichten rechtskräftige Beschlüsse vorliegen, die die Zuständigkeit verneinen. Wird die Sache bloß überwiesen, ohne dass zugleich die Unzuständigkeit ausgesprochen wird, fehlt diese Voraussetzung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 22.05.2025 (68 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Voraussetzung einer Entscheidung nach § 47 JN bei einem negativen Kompetenzkonflikt ist, dass rechtskräftige, die Zuständigkeit verneinende Beschlüsse der für die Zuständigkeit in Betracht kommenden Gerichte vorliegen. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn mit dem Überweisungsbeschluss nach § 44 JN nicht zugleich auch die Unzuständigkeit ausgesprochen wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046299 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 68.

Im Gesetz

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