Zum Inhalt springen

Können Ansprüche aus einem Fall bei Gericht und Behörde laufen?

betrifft Bürger, Kläger, Behörden, Antragsteller
Justiz und Verwaltung müssen getrennt bleiben: Dieselbe Stelle darf nicht beides zugleich sein, und über dieselbe Frage dürfen nicht beide entscheiden. Es ist aber erlaubt, dass Sie in einem Streitfall den einen Anspruch bei Gericht und einen anderen bei der Behörde geltend machen, wenn sie auf verschiedenen Grundlagen beruhen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Der Grundsatz der Trennung der Justiz von der Verwaltung beinhaltet nur einerseits das Verbot, dieselbe Behörde gleichzeitig als Gericht und Verwaltungsbehörde einzurichten, anderseits über dieselbe Frage durch Gericht und Verwaltungsbehörden, sei es im gemeinsamen Zusammenwirken, sei es im instanzenmäßigen Nacheinander, entscheiden zu lassen. Hingegen verbietet Art 94 B - VG nicht, dass denselben Streitfall betreffende Ansprüche je nach ihrer Rechtsgrundlage teils vor Gericht, teils vor der Verwaltungsbehörde geltend gemacht werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045475 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 9.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Gericht und Behörde nebeneinander
Verfahrensrecht · Verbot von Schritten im Behördenverfahren
Verfahrensrecht · Zwei Prozesse über dieselbe Sache
Verfahrensrecht · Feststellungsklage bei Behördenzuständigkeit
Verfahrensrecht · Trennung verbundener Ansprüche