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Gilt die Aufhebung einer Verordnung auch für die Vergangenheit?

betrifft Prozessparteien, Bürger, Behörden
Hebt der Verfassungsgerichtshof eine Verordnung auf, wirkt das grundsätzlich nur für die Zukunft. Nur jener Fall, der die Prüfung ausgelöst hat, ist der Anlassfall. Etwas anderes gilt nur, wenn der Gerichtshof es ausdrücklich anordnet.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Unter "Anlassfall" ist nur jene Rechtssache zu verstehen, die den VfGH zur Einleitung des gesetzlichen Prüfungsverfahrens bewogen hat. Sofern der VfGH nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet, wirkt die Aufhebung einer Verordnung nur pro futuro.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053693 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

B-VG Art139 Abs6

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