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Anderes · Aufgehobenes Gesetz mit Übergangsfrist

Gilt ein aufgehobenes Gesetz in meinem Fall noch weiter?

betrifft Kläger, Beklagte, Versicherte, Behörden
Ja. Hat der Verfassungsgerichtshof eine Bestimmung aufgehoben und dafür eine Frist gesetzt, bleibt sie bis zum Ablauf dieser Frist in Kraft und ist weiter anzuwenden. Das ist verfassungsrechtlich nicht angreifbar.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1990)

Hat der VfGH gemäß Art 140 Abs 5 B-VG eine Frist für das Außerkrafttreten bestimmt, dann gehört bis zu diesem Zeitpunkt - verfassungsrechtlich unangreifbar (VfSlg 1415/1931, 6442/1971 ua) - die als verfassungswidrig aufgehobene Gesetzesbestimmung dem Rechtsbestand an.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0054001 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Genannte Normen

B-VG Art140 Abs5

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