Sind die gesetzlichen Kündigungsfristen überhaupt verfassungsgemäß?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Der Oberste Gerichtshof hält die Regelung über die Kündigung von Arbeitsverhältnissen für bedenklich und hat den Verfassungsgerichtshof angerufen. Er beantragt, diese Bestimmung zur Gänze und hilfsweise einzelne Sätze daraus als verfassungswidrig aufzuheben. Über die Aufhebung entscheidet der Verfassungsgerichtshof.
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Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 14.02.2024 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2024)
Der Oberste Gerichtshof stellt gemäß Art 89 Abs 2 B-VG (Art 140 Abs 1 Z 1 lit a B-VG) an den Verfassungsgerichtshof den Antrag,
1. § 1159 Abs 1 bis Abs 4 ABGB idF BGBl I 2017/153,
hilfsweise:
2. § 1159 Abs 2 Satz 3 und Abs 4 Satz 3 ABGB idF BGBl I 2017/153,
hilfsweise:
3. § 1159 Abs 2 Satz 3 ABGB idF BGBl I 2017/153
als verfassungswidrig aufzuheben.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134742 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 38/23p, 14.02.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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