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Wird der Schaden geteilt, wenn der Frachtführer grob fahrlässig war?

günstig für Absender betrifft Frachtführer, Absender, Empfänger, Unternehmer
Nein. Wirken ein Verschulden des Frachtführers und besondere Transportgefahren zusammen, kann der Schaden grundsätzlich geteilt werden. Zu einer Teilung kommt es aber nicht, wenn dem Frachtführer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 29.03.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Zu einer Schadensteilung kann es nur dann nicht kommen, wenn dem Frachtführer Vorsatz oder eine diesem gleichstehende Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0054050 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

BGB Art254; CMR Art17; CMR Art29

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