Zum Inhalt springen

Was passiert, wenn der Frächter zum Schaden nichts sagt?

günstig für Geschädigter betrifft Frachtführer, Absender, Empfänger, Versicherungen
Der Frachtführer, der den Schaden verursacht hat, muss im Verfahren zur Aufklärung beitragen. Verletzt er diese Obliegenheit, kann das für das Gericht Anlass sein, bestimmte Behauptungen des Geschädigten für wahr zu halten, obwohl dieser das grobe Verschulden beweisen müsste.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 21.02.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Die Verletzung der nach § 184 ZPO zu beurteilenden Darlegungsobliegenheit des schädigenden Frachtführers kann Anlass für den Tatrichter sein, bestimmte Prozessbehauptungen des für grobes Verschulden und Vorsatz beweispflichtigen Geschädigten für wahr zu halten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119925 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Mitverschulden des Frachtführers

Wer seine Sachen bewusst jemandem anvertraut, muss sich dessen Fehler beim Schaden zurechnen lassen. Übergeben Sie Ware einem Frachtführer, wirkt sich dessen Mitverschulden auf Ihren Ersatzanspruch gegen den Schädiger aus.

günstig für Schädiger Beweislast für den Grad des Verschuldens

Ja. Dass ihn überhaupt kein Verschulden trifft, muss der andere selbst beweisen. Ein höherer Grad des Verschuldens wird aber nicht vermutet: Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz muss beweisen, wer sich darauf beruft.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Beweislast beim Transportschaden
Schadenersatz · Schadensteilung beim Frachtführer
Vertragsrecht · Haftung des Frachtführers für Transportschäden
Vertragsrecht · Grobe Fahrlässigkeit beim Transport
Vertragsrecht · Haftungsausschluss und Schadensteilung im Transport