Wann haftet der Frächter ohne die üblichen Höchstbeträge?
günstig für Absender betrifft Absender, Frachtführer, Unternehmer
Wenn ihn ein Verschulden trifft, das dem Vorsatz gleichsteht; darunter versteht man in Österreich grobe Fahrlässigkeit. Das müssen Sie beweisen, und zwar mit dem konkreten Verhalten und den objektiven Umständen. Aus diesen kann dann auf die innere Einstellung geschlossen werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (29 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1974)
"Dem Vorsatz gleichstehende Fahrlässigkeit" bedeutet grobe Fahrlässigkeit.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Weitergabe des Transportauftrags in einer von der ursprünglichen Frachtführerin nicht kontrollierten Auftragskette.OGH 7 Ob 115/22w, 09.11.2022
- So schon 7 Ob 27/12i unter Hinweis auf BGH-Judikatur nach dem TRG.OGH 7 Ob 184/18m, 30.01.2019
- Dem Vorsatz gleichstehendes Verschulden (Art 29 Abs 1 CMR) bedeutet in Österreich grobe Fahrlässigkeit.OGH 7 Ob 46/14m, 22.04.2014
- Hier: Verladung von Schaltschränken, die wegen ihrer Verpackung auf zu kleinen Paletten offenkundig extrem kippgefährdet sind, ohne Weisung beim Absender einzuholen oder eine Ladungssicherung vorzunehmen.OGH 7 Ob 126/09v, 27.01.2010
- Will also der Anspruchsteller den Frachtführer für den eingetretenen Schaden ohne jede Beschränkung haftbar machen, so hat er ihm gemäß Art 29 CMR qualifiziertes Verschulden nachzuweisen. Den Anspruchsteller trifft in diesem Fall die volle Beweislast hinsichtlich der Umstände, aus denen sich die qualifiziert schuldhafte Schadensverursachung durch den Frachtführer ergibt. Dafür wird es als ausreichend angesehen, wenn der Anspruchsteller das konkrete Verhalten des Schädigers und alle objektiven Tatsachen des Geschehens beweist. Aus diesen objektiven Tatsachen könne regelmäßig auf die innere Einstellung des Täters geschlossen werden.OGH 7 Ob 126/09v, 27.01.2010
- Eine Gleichschaltung von Vorsatz einerseits und grober Fahrlässigkeit als "gleichstehend" andererseits wird auch von der Rechtsprechung der übrigen deutschsprachigen Mitgliedsstaaten der CMR geteilt. Sie entspricht auch sonst der Judikaturpraxis der überwiegenden Zahl europäischer Staaten. Auch keine Änderung dieser Rechtsauffassung durch das in Deutschland eingeführte Transportrechtsreformgesetz (TRG) dBGBl I 1998.OGH 7 Ob 184/01m, 31.07.2001
- Hier war zwischen der klagenden und der beklagten Partei ausdrücklich die Beistellung von Silofahrzeugen in gereinigtem Zustand vereinbart und die beklagte Partei hat das selbst als "Grundvoraussetzung" und "besondere Obliegenheit" angesehen. Unterblieb eine durchaus mögliche gründliche Reinigung und wurde dadurch das Ladegut verunreinigt, so beruhte diese Unterlassung - stellt man in Rechnung, dass es der klagenden Partei gerade darauf in besonderem Maße ankam und sich die beklagte Partei dessen bewusst war - auf grober Fahrlässigkeit.OGH 1 Ob 204/00g, 06.10.2000
- Der Versuch der Durchführung des Warentransportes als TIR-Transport ohne die dem TIR Abkommen entsprechenden Voraussetzungen wäre eine grobe Fahrlässigkeit und damit ein Verschulden im Sinne des Art 29 und 32 CMR, das dem Vorsatz gleichstehen würde.OGH 3 Ob 584/83, 25.04.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073961 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 29.
- OGH 7 Ob 54/26f, 24.06.2026, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
CMR Art29; Warschauer Luftverkehrsabk Art25
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